Thomsen
Rechtsanwalt
Björn Thomsen LL.M.

Tätigkeitsschwerpunkte:
Urheberrecht
Medienrecht
Arbeitsrecht
Theaterrecht
Forderungsbeitreibung
Wehrstedt
Rechtsanwalt
Christian Wehrstedt

Tätigkeitsschwerpunkte:
Strafrecht
Jugendstrafrecht
Strafvollzug
Ordnungswidrigkeitenrecht
Forderungsbeitreibung

Die Kanzlei STW Thomsen Wehrstedt ist spezialisiert auf die Beitreibung von offenen Forderungen gegenüber privaten Schuldnern und Firmen.

Hierbei zählen neben größeren Betrieben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen zu unserer Mandantschaft, da diese häufig keine eigene Rechtsabteilung besitzen, um das mitunter komplizierte und zeitaufwendige Forderungsmanagement effektiv bewältigen zu können. Daher bieten wir eine vollständige und günstige Bearbeitung Ihrer Inkasso-Fälle an – vom ersten Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung.

Insbesondere im Vergleich zur Einschaltung eines Inkassobüros können Sie durch unsere sofortige Beauftragung oftmals Zeit und Geld sparen:
Denn während Inkassobüros häufig Jahresgrundgebühren, Anmeldegebühren oder sogar Erfolgsbeteiligungen an den vereinnahmten Geldern verlangen, werden für die von STW Thomsen Wehrstedt durchgeführte Forderungsbeitreibung lediglich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fällig.
Zudem sind die Kosten für Inkassobüros nach der ganz überwiegenden Rechtsprechung grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

Soweit sich Ihr Schuldner in Verzug befindet, haben Sie, was unsere Beitreibungskosten angeht, jedoch regelmäßig einen Erstattungsanspruch gegen diesen, so dass Ihr Schuldner für sämtliche Anwaltskosten aufkommen muss.

 

Für Sie als Gläubiger bestehen daher 3 wesentliche Vorteile:

 


 

Die Forderungsbeitreibung durch Anwälte ist in der Regel:

schneller – effektiver – kostengünstiger


schneller:

Statt des bisher üblichen Mahnablaufs
1. Mahnungen des Gläubigers
2. Inkassobüro
3. Anwalt
wird keine unnötige Zeit mehr verschwendet:

Nach den Gläubigermahnungen wird direkt der Anwalt eingeschaltet. Es werden regelmäßig mehrere Wochen, die früher auf die Beitreibung durch das Inkassobüro verwendet wurden, eingespart.

 

effektiver:

Die meisten Schuldner sind Dauerkunden: sie wissen genau, wie üblicherweise gemahnt wird. Wenn statt des erwarteten Inkassobüros plötzlich direkt der Anwalt schreibt, weiß der Schuldner oftmals sofort, dass der Gläubiger es ernst meint und man besser doch bezahlt.


kostengünstiger:

Die Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros können vom Schuldner regelmäßig nicht erstattet verlangt werden, insbesondere wenn danach zusätzlich ein Rechtsanwalt mit der Geltendmachung der Forderung beauftragt werden muss.
Es besteht also IMMER das Risiko, auf den Inkassobüro-Kosten sitzen zu bleiben:

„Ein Gläubiger darf sich zur Betreibung einer Forderung nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die damit verbundenen Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt verlangen will. Ein Inkassobüro verfügt aber nicht über Möglichkeiten, die denen des Gläubigers überlegen wären. Mehr als die Forderung anmahnen kann auch das Inkassobüro nicht.“          
(LG Cottbus, Beschl. v. 25.01.2004, AZ 10 T 36/04)

Dem stimmt auch die neuerliche Rechtsprechung zu:

„Nach Auffassung des erkennenden Gerichtes steht einem Unternehmen ein Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Einschaltung eines Inkassounternehmens grundsätzlich nicht zu.“           
(AG Bad Urach, Beschl. v. 10.09.2012, AZ 2 C 343/12)

Im Übrigen werden bei Anwälten niemals Jahresgrundgebühren, Anmeldegebühren, o.ä. fällig, die von einigen Inkassoanbietern jedoch verlangt werden.

 


 

Wenn Sie hierzu mehr wissen möchten kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich. Gerne erläutern wir Ihnen - ohne Kosten - die Vorteile der anwaltlichen Forderungsbeitreibung.

Aber auch wenn Sie bereits eine offene Forderung haben, die beigetrieben werden soll, besprechen wir mit Ihnen gerne das optimale Vorgehen.

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