17.12.2013
Abmahnungen redtube.com – Update
Laut Berichten auf dem Nachrichtenportal heise.de soll die Abmahnwelle, die seit dem letzten Wochenende angerollt ist, wohl tatsächlich erst der Anfang sein. Rechtsanwalt Thomas Urmann von der Kanzlei Urmann + Collegen (U + C) meinte demnach, es handle sich zunächst um einen Testballon. Weitere Streaming-Portale sollen angeblich überwacht werden und deren Nutzer demnächst ebenfalls Abmahnungen erhalten.
Weiterhin unklar bleibt, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt werden konnten. Es gibt aber weitere Indizien, die dafür sprechen, dass den Nutzern mittels einer Zwangsumleitung eine Falle gestellt worden ist.
12.12.2013
Streaming Abmahnungen - Update
Die aktuelle Abmahnwelle für das Streaming von pornografischen Filmen über das Portal redtube.com ist nach Medienberichten erst die Spitze des Eisbergs. Demnach sollen nach Angabe von Rechtsanwalt Urmann sogar noch vor Weihnachten Zehntausende Nutzer der Streamingseite abgemahnt werden, da die Zahlungsbereitschaft der Betroffenen nach den Feiertagen erheblich sinke, wie Die Welt online berichtet.
Pro abgemahnten „Film“ verlangt die Kanzlei Urmann und Collegen einen Betrag in Höhe von EUR 250,00, so dass bei Mehrfachabmahnungen von teilweise bis zu 4 Filmen ein Betrag in Höhe von insgesamt EUR 1.000,00 gefordert wird.
Mittlerweile sind bereits einige Widerspruchsverfahren beim Landgericht Köln anhängig. Das Landgericht Köln hatte auf zahlreiche Anträge des ebenfalls sehr bekannten Abmahnanwalts Daniel Sebastian aus Berlin die Telekom verpflichtet, die Adressdaten der redtube-Nutzer anhand der ermittelten IP-Adressen herauszugeben. In welcher Art und Weise die IP-Adressen ermittelt worden sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Zahlreiche Nutzer berichteten jedoch, dass ihr Virenscanner zur Zeit des Streamings Alarm geschlagen habe. Auch ob das Landgericht Köln möglicherweise von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ist derzeit noch unklar. Es kursiert das Gerücht, dass in der Begründung des von Abmahnanwalt Sebastian eingereichten Auskunftsantrags von „Tauschbörsen“ gesprochen worden sei. Um eine Tauschbörse handelt es sich bei redtube.com jedoch gerade nicht, was das Landgericht jedoch offenkundig übersehen hatte und den Auskünfte womöglich rechtsfehlerhaft gewährt hatte.
Was sollte man als Betroffener tun?
Zunächst, auf keinen Fall in Panik geraten und vorschnell die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Ebensowenig sollte die geforderte Zahlung vorschnell geleistet werden. Die Frist zur Zahlung und Abgabe der Unterlassungserklärung ist bewusst knapp gehalten um einen möglichst hohen Druck auszuüben. Selbst wenn die Frist bereits abgelaufen ist (in unseren bisherigen Fällen enden die Fristen zumeist am 10.12.2013 oder am 16.12.2013), ist noch lange nichts verloren. Insbesondere sollte der Gang zu einem spezialisierten Rechtsanwalt nicht an unnötiger Scham scheitern. Bedenken Sie: Betroffene gibt es überall.
Rechtlich betrachtet sind bei der aktuellen Abmahnwelle viele Punkte unklar, umstritten oder noch nicht gerichtlich geklärt. Jedenfalls existieren zahlreiche Angriffspunkte, um sich gegen die Abmahnung erfolgreich zur Wehr zu setzen. Gegebenenfalls kann sich sogar ein Widerspruch gegen das Auskunftsverfahren bezüglich der Herausgabe der Adressdaten beim Landgericht Köln bzw. eine sog. negative Feststellungsklage lohnen.
In jedem Fall sollten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens konsultieren um den jeweiligen Einzelfall beurteilen zu können. Dabei sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass sich dieser im Bereich Urheberrecht auskennt.
09.12.2013
Abmahnung für Streaming von U + C Rechtsanwälte
Die bekannte Abmahnkanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg sendet derzeit massenweise Abmahnungen an Nutzer von sog. Streamingseiten. Laut Medienberichten sollen allein am letzten Wochenende mehr als 10.000 Abmahnungen verschickt worden sein. Es handelt sich vor allem um die pornografischen Filme „Miriam’s Adventure“, „Hot Stories“, „Amanda’s Secret“, „Dream Trip“ und „Glamour Show Girls“, die sämtlich beim Streamingdienst „www.redtube.com“ angeboten werden. Rechteinhaber der Porno-Filme ist die Firma "The Archive AG" aus Bassersdorf in der Schweiz.
Bisher galt das Streaming noch als einigermaßen „sicher“, denn hier wird, anders als beim Filesharing, nichts hochgeladen und somit für andere Nutzer verfügbar gemacht. Vielmehr wird der gestreamte Film lediglich auf dem eigenen Rechner im sog. RAM zwischengespeichert.
Neben diesem in der Rechtswissenschaft unterschiedlich bewerteten Gesichtspunkt sind zahlreiche weitere Fragen streitig. Unter anderem kommt es für die Rechtmäßigkeit einer Abmahnung auch darauf an, ob das Streaming durch das Recht auf die Privatkopie gedeckt ist und ob es sich insoweit bei den Angeboten auf redtube.com, youporn.com, kinoX.to oder ähnlichen Anbietern um eine "offensichtlich rechtswidrige" Vorlage handelt. Dies dürfte, insbesondere nachdem sich auf den Anbieterseiten auch massenweise legal hochgeladene Pornofilme befinden, jedoch mehr als fraglich sein, da der Benutzer keinerlei Möglichkeit hat, zwischen diesen und solchen Werken die dort rechtswidrig hochgeladen wurden, zu unterscheiden.
Spannend dürfte auch die Frage sein, ob die IP-Adressen der Betroffenen gegebenenfalls auf rechtswidrige Art und Weise ermittelt worden sind. Wir werden Sie weiter über die Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Wenngleich die Abmahnungen u.E. wohl oftmals ungerechtfertigt sind, weden sich viele Betroffene aus Scham jedoch nicht an einen Anwalt und bezahlen. Hier darf den Betroffenen jedoch Mut gemacht werden: Der Konsum von Pornofilmen ist längst nichts unsittliches oder ungewöhnliches mehr, wie sich gerade an der enormen Zahl der versendeten Abmahnungen erkennen lässt. Zudem sind Anwälte in diesen wie in allen Fällen natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen Streamings oder Filesharing, gleich welcher Art erhalten haben, wenden Sie sich für eine erste Einschätzung daher gerne an uns. Einen ersten telefonischen Kontakt können wir Ihnen kostenfrei anbieten.